Erstverordnung durch DGKP

Seit 2024 ist es möglich, dass DGKPs Medizinprodukte verordnen können. Damit diese Verordnungen auch mit den Krankenversicherungsträgern abrechenbar sind, müssen sie Kenntnisse über die sozialversicherungsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen nachweisen. Dieser Nachweis kann mit dem Durchlaufen dieses Lernvideos erbracht werden.

Sie erhalten nach Abschluss des Kurses per Mail eine Urkunde. Die ÖGK wird am Ende jeden Tages automatisiert über Kursabschlüsse informiert. Die Ausstellung und Übermittlung eines Verordnungsscheins und der SV-ID erfolgt durch die ÖGK.

Information seitens der ÖGK: Aufgrund des hohen Aufkommens dauert die Zusendung aktuell mindestens 2-3 Monate ab Schulungsdatum.


Bei inhaltlichen Fragen melden Sie sich bitte bei folgender E-Mail Adresse: gp@akwien.at

Bei technischen Problemen (zb. Ausdruck der Bestätigung) melden Sie sich bei folgender E-Mal Adresse: martina.otsuka@akwien.at

Bei Fragen oder technischen Problemen bezüglich dem Verordnungsscheins der ÖGK kontaktieren Sie bitte: vm2-dgkp@oegk.at